Betreff: Rundfunkstaatsvertrag
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Ministerin,
ich nahm an, dass wir in einer Demokratie leben, dass Politiker Volksvertreter seien und die Interessen der Menschen hier in diesem Land vertreten.
Es ist diskriminierend, das es durch Volksvertreter, ohne Mitspracherecht der hier in Deutschland nur noch Wahlberechtigten Gesetze erlassen werden, die uns, mich, unterwerfen, ohne dass ich die Möglichkeit bekomme, mitzubestimmen.
Ich spreche hier von Volksentscheiden, die im Gesetz verankert sind, aber wir ich keine Möglichkeit bekommen, abzustimmen. Das Wirken vieler Politiker gleicht mehr und mehr, der einer Diktatur.
Es ist technisch kein Problem, die öffentlich-rechtlichen Sender zu verschlüsseln. Wer will, kann dann eine Smartcard mieten. Private Kabel-Anbieter machen es vor!
Dann wird der Rundfunk von denen finanziert, die ihn nutzen. (An dieser Stelle erwähne ich SKY, die sich auch das Geld der Nutzer bedienen). Die NICHT- Nutzer bleiben somit unberührt, denn diese tätigen ihre eigenen Geldausgaben für ihren eigenen Medien-Mix.
Bei Verschlüsselung der Programme kann dann jeder Bürger frei wählen, ob er für die ÖRR bezahlen will oder nicht!
Wer das Angebot nicht nutzen will oder kann, wird dann nicht gezwungen, etwas mitzufinanzieren, das er u. U. vor seinem Gewissen nicht verantworten kann.
Inzwischen gibt es viele Petitionen, die Unterschriften für eine Abschaffung des Zwangsbeitrages fordern. Es findet kaum Beachtung. Es gibt Protestaktionen. Das interessiert die Politik nicht. Ich selbst habe kein Interesse am öffentlich rechtlichen Rundfunk, nutze diesen nicht.
Der § 2 des RBStV verstößt gegen § 1 GG. Ich verwahre mich in aller Entschiedenheit gegen die Entmündigung, von meinem Geld etwas kaufen zu müssen, dass ich ablehne!
Zum § 1 des RBStV stellt sich mir die Frage, ob es zur funktionsgerechten Finanzausstattung gehört, dass ca. 170.000 Beitragszahler die Gehälter der Intendanten und mindestens noch einmal so viele die Direktoren bezahlen dürfen?
Wie kann jemand, der € 20000,– Monatsgehalt einsackt, nachfühlen, wie es einer armen Rentnerin geht, die 570,– im Monat an Rente bekommt und davon noch den vollen Zwangsbeitrag zahlen soll.
Hinzu kommt noch, dass Herr Thomas Exner, Richter aus Montabaur gemeinsam mit Herrn Dennis Seifart, Rechtsanwalt aus München, Frau Anna Terschüren, die eine Dissertation über das Thema geschrieben hat, Herr Ermano Geuer, Jurist und weitere Personen schlüssig aufweisen, das diese Abgabe verfassungswidrig ist.
Dies alles findet bei Ihnen kaum Beachtung! Warum nicht, wenn schon ein Richter beweist, dass diese Zwangs-Abgabe falsch ist?
Auch für viele Betriebe bedeutet die Zwangsabgabe eine übergebührliche Belastung, die zu Entlassungen führen könnte.
Können und wollen Sie diese Verantwortung tragen als Volksvertreter, der die Interessen der Menschen in Ihrem Bundesland vertreten soll? Ich habe den Eindruck, Sie machen sich darüber keine Gedanken, denn Sie bekommen ja monatlich genug Geld.
Desweiteren kommt noch hinzu, das Städte und Gemeinden, die finanziell am Ende sind, seid 01.01.2013 noch höher belastet werden. Dabei geht es um Erhöhungen zwischen 300 und 800 Prozent und das dürfte auch mittlerweile Ihnen in Düsseldorf bekannt sein!
Was das eigentlich Verwunderlichste am neuen Rundfunkstaatsvertrag ist – er schadet durch seine diktatorische Auslegung insbesondere denen am meisten, die er finanzieren soll – er schadet dem Ruf des ÖRR!
Die sinkende Akzeptanz des ÖRR statt mit besserem Programm, mit einer Zwangsabgabe zu bekämpfen heißt, Öl ins Feuer zu gießen!
Vorab wurde meines Wissens durch Herrn Paul Kirchhof geprüft, ob der neue Rundfunkstaatsvertrag verfassungsrechtlich anfechtbar wäre. Warum, wenn er doch so gerecht ist? Doch nur, weil man schon selbst Zweifel an der ethischen „Correctness“ des geplanten Vorgehens haben musste.
Nur weil es gegen etwas noch kein Gesetz gibt, ist es doch nicht gleich moralisch richtig, dies zu tun. Oder soll ich das so verstehen?
Wie viele Gesetzeslücken würde ich finden, die ich danach legal zum bereichern meiner Person zum Schaden anderer ausnutzen könnte?
GEZ- Zwangsabgabe Nein Danke